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1. Was ist neu bei der E-Bilanz?

Ist Ihr Unternehmen zur Bilanzierung verpflichtet, haben Sie erstmals für in 2012 beginnende Wirtschaftsjahre (Erstjahr) Ihre Bilanz, Ihre Gewinn- und Verlustrechnung und bei Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz eine Überleitungsrechnung elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen hat am 05.07.2011 einen neuen Entwurf des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG veröffentlicht. Die Finanzverwaltung wird demnach nicht beanstanden, wenn für dieses Erstjahr noch nicht entsprechend elektronisch übermittelt wird. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie die sonstigen Jahresabschlussbestandteile sind in diesen Fällen in Papierform abzugeben (Nichtbeanstandungsregelung für 2012). Die im Rahmen der E-Bilanz zu übermittelnden Daten müssen im Gegensatz zum bisherigen HGB-Abschluss in Teilbereichen detaillierter ausgewiesen werden. Für Ihr Unternehmen ergibt sich ein erheblicher Umstellungsbedarf hinsichtlich des Buchungsverhaltens und der unterjährigen Behandlung von steuerrelevanten Sachverhalten.
Tipp: In Anbetracht der Komplexität der zu bewältigenden Herausforderung sollte der zeitliche Aspekt nicht unterschätzt und entsprechend Vorlauf für die Umsetzung der E-Bilanz Vorgaben eingeplant werden. Informieren Sie sich genau, welche neuen Herausforderungen die E-Bilanz und das Übermittlungsverfahren XBRL an Ihre Buchhaltung und EDV stellt.

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