E-Bilanz 2012

3. Übermittlung der E-Bilanz
3.1. Wie müssen wir die E-Bilanz übermitteln?

Für die elektronische Übermittlung haben Sie zwei Möglichkeiten:

- Sie beauftragen damit im Rahmen des steuerlichen Jahresabschlusses Ihren Steuerberater.
- Sie führen die elektronische Übermittlung selbst durch. Auch in diesem Fall sollten Sie Ihren steuerlichen Berater hinzuziehen, um die Richtigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen.

Wenn Sie die Übermittlung selbst durchführen möchten, können Sie ganz einfach unser Zusatzmodul nutzen, das Ihnen Sage Software rechtzeitig zur Verfügung stellen wird.

3.2. Wird mein Sage Produkt die elektronische Übermittlung unterstützen?

Ja. Die Sage Produkte ermögliche eine XBRL-konforme Erfassung Ihrer Daten, und mit dem Zusatzmodul können Sie die Daten selbstverständlich auch an die Finanzbehörde übermitteln.

3.3. Ab wann können wir eine E-Bilanz mit unserer Sage Software melden?

Die Neuregelung greift erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Das bedeutet, dass die E-Bilanz für den Abschluss des Geschäftsjahres 2012 ab Kalenderjahr 2013 gemeldet werden muss (zwingend jedoch erst ab Geschäftsjahr 2013). Wir werden das dafür notwendige Zusatzmodul deshalb bereits ab Mitte 2012 zur Verfügung stellen. Beachten Sie aber, dass Sie Änderungen im Kontenrahmen bzw. bei der Buchungserfassung bereits zum 01.01.2012 vornehmen sollten, da diese Daten für den Jahresabschluss 2012 benötigt werden.

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